B2B-Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für das Jahrespaket „Workenda Jobfinder Integration“ zur automatisierten Übernahme von Stellen einer Unternehmens-Karriereseite in den Workenda Jobfinder.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Workenda GmbH, Schanzweg 1, 6800 Feldkirch, Österreich, Firmenbuchnummer FN 622977 v, Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch, UID ATU80414614, E-Mail info@workenda.at, Telefon +43 676 3483466.
Diese Bedingungen gelten für Verträge über das Paket „Workenda Jobfinder Integration“ ausschließlich mit Unternehmern im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieses B2B-Angebots nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Workenda ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in Angebot oder Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Das Online-Formular dient ausschließlich einer kostenlosen, unverbindlichen Kontaktanfrage. Mit dem Absenden wird weder ein Auftrag erteilt noch ein Vertrag geschlossen.
Workenda prüft vor einer Beauftragung die Karriereseite und die technische Eignung der Stellenquelle und bespricht mit dem Interessenten ein konkretes Angebot. Ein Vertrag entsteht ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch den Kunden und ausdrücklicher Bestätigung durch Workenda in Textform. Ist eine Integration nicht möglich, entsteht aus der Anfrage keine Kostenpflicht.
Die Auftragsbestätigung nennt den Vertragsbeginn. Fehlt eine abweichende Angabe, beginnt die Vertragslaufzeit mit der bestätigten Aktivierung der Integration.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Workenda bindet die vereinbarte öffentlich zugängliche Karriereseite bzw. eine vereinbarte technische Stellenquelle des Kunden an den Workenda Jobfinder an. Ziel ist die automatisierte Übernahme der dort veröffentlichten und technisch geeigneten aktiven Stellen sowie deren laufende Aktualisierung im Jobfinder.
Das Jahrespaket umfasst insbesondere:
- technische Einrichtung der vereinbarten Stellenquelle;
- unlimitierte Anzahl technisch geeigneter Stellen innerhalb dieser vereinbarten Quelle;
- regelmäßige automatisierte Erfassung und Aktualisierung der Stelleninformationen;
- Darstellung geeigneter Stellen im Workenda Jobfinder und Verlinkung zur jeweiligen Original-Stellenanzeige;
- Zuordnung der Stellen zu den für den Jobfinder erforderlichen technischen Feldern und Matching-Prozessen.
Die Karriereseite des Kunden bleibt die inhaltlich maßgebliche Quelle. Workenda darf technische Normalisierungen vornehmen, etwa an Titel-, Unternehmens-, Orts- und Linkfeldern, soweit dies für Suche, Darstellung, Dublettenbereinigung und Matching erforderlich ist.
4. Technische Grenzen und Änderungen der Quelle
Die Integration setzt voraus, dass die vereinbarte Quelle technisch erreichbar und in einer automatisiert verarbeitbaren Form verfügbar ist. Änderungen an Karriereplattform, HTML-Struktur, ATS, Zugriffsschutz, Robots-/Sicherheitsregeln, Schnittstellen oder Drittanbietersystemen können eine Anpassung der Integration erforderlich machen.
Workenda wird zumutbare technische Anpassungen im Rahmen des vereinbarten Pakets vornehmen. Eine lückenlose Echtzeit- Synchronisation oder die Erfassung einer Stelle, die technisch nicht mehr zugänglich, eindeutig erkennbar oder als aktiv feststellbar ist, wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Kunde informiert Workenda möglichst frühzeitig über wesentliche Änderungen seiner Karriere-URL, seines ATS oder seiner Stellenstruktur und unterstützt bei der technischen Klärung, soweit dies in seiner Einflusssphäre liegt.
5. Pflichten und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Aktualität seiner Stellenanzeigen verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und die für Stellenanzeigen geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich arbeits- und gleichbehandlungsrechtlicher Vorgaben, einhalten.
Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, Workenda die technische Nutzung der vereinbarten Stellenquelle und die Darstellung der dort veröffentlichten Jobinhalte im Umfang dieses Vertrags zu gestatten. Soweit ein Drittanbieter-ATS eingesetzt wird, unterstützt der Kunde Workenda bei notwendigen Freigaben oder technischen Abstimmungen, soweit dies zumutbar ist.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, schädlichen oder offensichtlich nicht mehr aktuellen Stellen bewusst über die angebundene Quelle an Workenda ausspielen.
6. Nutzungsrechte an Stelleninhalten und Kennzeichen
Der Kunde räumt Workenda für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes und für die internetbasierte Bereitstellung des Workenda Jobfinders räumlich unbeschränktes Recht ein, die für die Integration erforderlichen Stelleninhalte, Unternehmensnamen, geschäftlichen Kennzeichen und – soweit technisch genutzt – Logos zu erfassen, zu vervielfältigen, technisch zu normalisieren, im Jobfinder darzustellen und zur Original-Stellenanzeige zu verlinken.
Die Rechteeinräumung dient ausschließlich der Erbringung und sachgerechten Darstellung der vereinbarten Leistung. Eine darüber hinausgehende werbliche Referenznutzung des Unternehmenslogos durch Workenda bedarf einer gesonderten Berechtigung, sofern sie nicht bereits anderweitig vereinbart wurde.
7. Matching, Reichweite und Bewerbungen
Workenda kann Stellen anhand automatisierter und KI-gestützter Matching-Verfahren Nutzern anzeigen. Ein bestimmter Rang, Matchscore, eine bestimmte Anzahl von Impressionen, Klicks, Bewerbungen, Einstellungen oder sonstiger Recruiting-Erfolg wird nicht geschuldet.
Das Jahrespaket übermittelt nicht automatisch persönliche Jobfinder-Profile oder Lebensläufe an den Kunden. Interessierte Nutzer werden grundsätzlich zur Original-Stellenanzeige bzw. zum bestehenden Recruiting-Prozess des Kunden weitergeleitet.
Für direkte Bewerbungen und daraus entstehende Einstellungen über den Workenda Jobfinder fallen im Rahmen des Jahrespakets keine zusätzlichen Bewerbungsgebühren oder erfolgsabhängigen Vermittlungsprovisionen an. Gesondert beauftragte Personalvermittlungsleistungen sind hiervon ausgenommen und unterliegen den jeweils vereinbarten Konditionen.
8. Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit
Das Jahrespaket kostet 990 € netto pro Vertragsjahr zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern in der Auftragsbestätigung kein abweichender Preis vereinbart wurde.
Die Vergütung wird für jedes Vertragsjahr im Voraus in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen für Unternehmergeschäfte.
Eine Änderung des Paketpreises während eines bereits laufenden Vertragsjahres erfolgt nicht einseitig. Abweichende Preise für eine weitere Vertragsperiode bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
9. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei spätestens 3 Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
Kündigungen können insbesondere per E-Mail an info@workenda.at erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang.
10. Außerordentliche Kündigung und Sperre
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz angemessener Abhilfefrist eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt, die technische Nutzung der vereinbarten Quelle dauerhaft unmöglich wird oder die Fortsetzung des Vertrags aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen unzumutbar ist.
Bei rechtswidrigen oder offensichtlich missbräuchlichen Stelleninhalten darf Workenda betroffene Anzeigen bis zur Klärung ausblenden. Soweit möglich, wird Workenda den Kunden informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben.
11. Verfügbarkeit und Wartung
Workenda bemüht sich um einen stabilen Betrieb. Kurzzeitige Unterbrechungen können durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Internet-, Cloud-, Hosting-, App-Store- oder Drittanbieterdiensten sowie Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Workenda entstehen.
Bestimmte Verfügbarkeitswerte oder Service-Level werden nur geschuldet, wenn sie in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurden.
12. Gewährleistung und Mängelbehebung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit nicht individualvertraglich zulässig etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde soll erkennbare technische Fehler der Integration mit einer möglichst konkreten Beschreibung an Workenda melden, damit Workenda sie prüfen und beheben kann.
Die Verantwortung des Kunden für die Richtigkeit der Quellinhalte und für Änderungen seiner technischen Umgebung bleibt davon unberührt.
13. Haftung
Workenda haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Workenda nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, besteht bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Workenda haftet nicht für einen bestimmten Recruiting- oder Geschäftserfolg und nicht für inhaltliche Fehler in Stellenanzeigen, die aus der vom Kunden verantworteten Quelle übernommen wurden, sofern Workenda diese Fehler nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
14. Datenschutz
Jede Partei ist für personenbezogene Daten, die sie für eigene Zwecke verarbeitet, grundsätzlich selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Informationen zur Verarbeitung von Kontakt- und Buchungsdaten durch Workenda stehen in der Datenschutzerklärung.
Das hier beschriebene Integrationspaket beinhaltet grundsätzlich keine automatische Übermittlung persönlicher Jobfinder-Nutzerprofile oder Lebensläufe an den Kunden. Soweit künftig eine zusätzliche Leistung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erfordert, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche gesonderte Vereinbarung.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei, die erkennbar vertraulich sind oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine vorübergehende Nichterfüllung, soweit sie auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden, trotz angemessener Vorsorge nicht vermeidbaren Ereignis beruht. Die betroffene Partei informiert die andere Partei angemessen und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist.
17. Änderungen dieser Bedingungen
Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Eine spätere Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert einen laufenden Vertrag nicht automatisch. Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung der Parteien, soweit nicht eine gesetzliche Regelung unmittelbar eingreift.
18. Mitteilungen
Vertragsrelevante Mitteilungen können an die bei Vertragsschluss angegebenen geschäftlichen E-Mail-Adressen gesendet werden. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell. Änderungen von Kontaktpersonen oder Rechnungsdaten sind Workenda rechtzeitig mitzuteilen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Unternehmervertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Feldkirch, Österreich, vereinbart.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Fragen zum Paket oder zu diesen Bedingungen können an info@workenda.at gerichtet werden.